§ 27 WEG-Gesetz – Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
Von Beschlüsse durchführen bis Hausordnung durchführen.
Unsere Leitlinie zur ordentlichen Verwaltung ist der § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes und die Teilungserklärung des jeweiligen Hauses. An diese halten wir uns strikt.