IMMOBILIEN WIESNER

3. Dezember 2020, gepostet in WEG-VerwaltungIhr Haus ist unsere Verantwortung

§ 27 WEG-Gesetz – Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

Von Beschlüsse durchführen bis Hausordnung durchführen.

Unsere Leitlinie zur ordentlichen Verwaltung ist der § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes und die Teilungserklärung des jeweiligen Hauses. An diese halten wir uns strikt.

 

verfasst von Patrick Wiesner