IMMOBILIEN WIESNER

6. Mai 2022, gepostet in WEG-VerwaltungWEG Reform 2020 – Die 6 wichtigsten Änderungen

  1. Bauliche Veränderungen werden leichter

Jeder Wohnungseigentümer hat nun einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten bestimmte bauliche Veränderungen durchzuführen. Im Einzelnen sind dies:

  • der barrierefreie Aus- und Umbau,
  • der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektroauto,
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz, ein Glasfaseranschluss.

 

  1. Vereinfachung der Beschlussfassung

Die neue WEG-Reform 2020 erleichtert zudem bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum. Bei Modernisierungen und Sanierungen müssen nicht mehr alle Eigentümer zustimmen, sondern es reicht eine einfache Mehrheit. Damit will die Bundesregierung vor allem erreichen, dass energetische Verbesserungen am Gebäude – im Sinne des Klimawandels – nicht mehr von einzelnen Eigentümer blockiert werden können.

 

  1. Vereinfachung der Beschlussfassung

 Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte dem Immobilienverwaltende viele zusätzliche Befugnisse zugebilligt. Ganz so umfangreich sind die Veränderungen nun doch nicht ausgefallen, aber der Verwaltende kann zukünftig über bestimmte Maßnahmen in eigener Verantwortung entscheiden – ohne vorherigen Beschluss der Eigentümer.

Dies gilt, wenn die Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Zum Beispiel handelt es sich um:

  • kleinere Reparaturen,
  • den Abschluss von Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen
  • gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldforderungen.

 

  1. Mehr Recht für Eigentümer

Umgekehrt sieht die WEG-Novelle mehr Rechte der Eigentümer gegenüber der Verwaltung vor:

  • Jedes WEG-Mitglied darf die Verwaltungsunterlagen einsehen.
  • Der Verwaltende muss jährlich einen Vermögensbericht erstellen, der Auskunft über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft gibt.
  • Erleichtert wird auch die Möglichkeit, den Vertrag mit der Verwaltung zu beenden.

 

  1. Neue Regelungen für Eigentümerversammlungen
  • Die Einberufungsfrist wird von zwei auf drei Wochen verlängert, der Aufruf kann jetzt auch in Textform – zum Beispiel per Email – erfolgen. Bislang sah das Gesetz die Schriftform vor.
  • Die Eigentümer können die Versammlungen selbst einberufen, wenn das dem Verwaltenden oder Beiratsvorsitzenden nicht möglich ist.
  • Eigentümer können nun auch online an der Versammlung teilnehmen.
  • Eine Eigentümerversammlung ist generell beschlussfähig – unabhängig von der Zahl der anwesenden Eigentümer. Auch elektronische Beschlüsse sind erlaubt.
  • Außerdem stärkt die WEG-Reform 2020 den Verwaltungsbeirat. Die Größe des Beirates kann flexibler zusammengesetzt werden, die Haftung der Mitglieder ist beschränkt.

 

  1. Harmonisierung von Miet– und Eigentumsrecht

 Die Bundesregierung hat die Gesetzesnovelle dafür genutzt, das Eigentums- und das Mietrecht stärker in Einklang zu bringen. So müssen Mieter beispielsweise bestimmte bauliche Maßnahmen in der Wohnungseigentumsanlage dulden. Änderungen gibt es zudem bei der Betriebskostenabrechnung. Bislang war im Mietrecht die Wohnungsgröße Bemessungsgrundlage, während das WEG eine Kostenverteilung nach Eigentumsanteilen vorsah. Jetzt gilt die in der Eigentümergemeinschaft geltende Verteilung der Betriebskosten auch für vermietete Eigentumswohnungen.

 

verfasst von Patrick Wiesner