IMMOBILIEN WIESNER

3. Dezember 2020, gepostet in WEG-VerwaltungIhr Haus ist unsere Verantwortung

§ 27 WEG-Gesetz – Aufgaben und Befugnisse des Verwalters Von Beschlüsse durchführen bis Hausordnung durchführen. Unsere Leitlinie zur ordentlichen Verwaltung ist der § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes und die Teilungserklärung des jeweiligen Hauses. An diese halten wir uns strikt.  

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verfasst von Achim Keine Kommentare