Wasserschäden durch undichte Fugen (Silikonfugen) oder beschädigte Fliesen werden von der Gebäudeversicherung nicht immer übernommen.
Denn es handelt es sich bei einer betroffenen Wohnung um ein Sondereigentum. Hier muss der Eigentümer möglicherweis für den Schaden aufkommen.
Damit hier kein unnötiger Schaden aufkommt bitten wir Sie Ihre Fugen (Silikon) und Fliesen regelmäßig zu kontrollieren.
Sind die Ablehnungen der Wasserschäden durch undichte Fugen seitens des Versicherers rechtens?
Die Argumentationsweisen der Versicherer sind je nach Unternehmen, Rechtsabteilung und Schadensregulierung sehr unterschiedlich. Doch meist ist die Argumentationskette identisch:
Das entstandene Brauchwasser (durch die Benutzung des Duschkopfes) ist bestimmungsgemäß dort ausgetreten. Dementsprechend liegt kein Versicherungsschutz vor, da nur der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser versichert sei, jedoch nicht der Austritt von Brauchwasser über undichte Silikonfugen.
Im Sanitärbereich werden die unterschiedlichsten Abdichtungssysteme verwendet, damit unterbunden werden kann, dass kein Wasser austritt. Dabei können gewisse Harze für eine Dichtigkeit sorgen, als auch Dichtschlämme. Beides ist für den Laien eher schwer zu erkennen. Bekannter, besonders verwendet bei Duschen und Badewannen, sind die Abdichtungsbänder. Die bekannten Silikonfugen (meist in weiß) stellen jedoch keine Dichtigkeit dar, sondern sorgen primär als Sichtfuge für den Abschluss der sanitären Arbeiten.
Heutzutage muss sich jeder Handwerker an die DIN Normen halten, die dafür sorgen, dass die Duschtasse nicht direkt an die Fliesen angesetzt wird und die Silikonfuge keine Abdichtungsrelevanz besitzt.